Das Biest in den Käfig aus WTO-Regeln einsperren

Chinas Vertreter haben die USA bei einem WTO-Treffen für geplante Strafzölle verurteilt. Sie bezogen sich auf ein Handelsgesetz - gegen das hatte die EU bereits vor Jahrzehnten erfolgreich Beschwerde eingereicht.


Bei einem Treffen mit dem Streitschlichtungorgan der Welthandelsorganisation (WTO) haben die USA und China über die Legalität von US-Strafzöllen gegen China debattiert. China hatte den Disput als Reaktion angezettelt - die USA hatten zuvor Zölle im Volumen von bis zu 60 Milliarden Euro auf chinesische Produkte verhängt.

Diese Zölle führten die USA zusätzlich zu den mit einigen Ausnahmen weltweit verhängten US-Schutzzöllen auf Stahl und Aluminium ein. Die Trump-Regierung begründete den Schritt damit, dass China den USA angeblich geistiges Eigentum gestohlen habe.

Die Zölle sollen nach einer 30-tägigen Verhandlungsphase in Kraft treten. Diese beginnt, sobald die zu besteuernden Güter veröffentlicht wurden. Chinesische Vertreter haben diesen Vorstoß der USA bei dem Treffen verurteilt. Bei der Maßnahme handele es sich um ein unilaterales Vorgehen eines wirtschaftlich mächtigen Landes.

Zuvor noch hatten der stellvertretende chinesische Ministerpräsident Liu He und US-Finanzminister Steven Mnuchin am Samstag telefoniert und versucht auf eine Annäherung hinzuarbeiten.

Das US-Gesetz, das das einseitige Vorgehen der USA rechtlich absichert, ist der Abschnitt 301 des US-Handelsgesetzes von 1974. Ebenjener Abschnitt ist Bestandteil eines WTO-Urteils aus dem Jahr 1999. Damals hatte die Europäische Union gegen das Gesetz Beschwerde eingelegt.

Die WTO urteilte daraufhin, dass wirtschaftlich mächtige Länder andere nicht mit einseitigen Maßnahmen bedrohen dürfen. Im Urteil heißt es: "Eine Peitsche mit sich herumzutragen ist in vielen Fällen ebenso effektiv, wie sie auch zu benutzen."

Dennoch hatte das WTO-Panel damals auch gesagt, dass das US-Gesetz insofern mit den WTO-Regeln konform sei, als dass die USA zugesagt hatten, den Abschnitt 301 nur als Reaktion auf ein WTO-Streitbeilegungsverfahren anzuwenden.

Falls die USA ihre Androhungen gegenüber China in die Tat umsetzen, würden sie diese Zusage brechen und somit nicht mehr in Konformität mit den WTO-Regeln handeln, argumentierte ein chinesische Vertreter.

Bereits am Montag hatte Chinas WTO-Botschafter, Xiangchen Zhang, WTO-Mitglieder zum Zusammenschluss gegen das US-Handelsgesetz aufgefordert und sie dazu aufgerufen, "das Biest wieder in den Käfig aus WTO-Regeln einzusperren".

Die USA reagierten mit einem Gegenangriff auf die Vorwürfe. Ein Vertreter sagte während des Treffens, dass die USA bereits in der vergangenen Woche eine Beschwerde über chinesische Lizenzverfahren bei der WTO eingelegt hatten. Diese würden in den Augen der USA in Konflikt mit den WTO-Regeln zu geistigem Eigentum stehen.

Nur zwei andere WTO-Mitglieder äußerten sich während der Debatte. So wies Pakistan auf die schwerwiegenden Konsequenzen für Entwicklungsländer hin, sollte der Abschnitt 301 verwendet werden. Dies könnte zu einer Eskalation der derzeitigen Spannungen führen.

Japan unterstützte die USA in ihrem Anliegen, geistiges Eigentum zu schützen, wies aber gleichzeitig darauf hin, dass sich Handelsmaßnahmen innerhalb der WTO-Regeln bewegen müssten.

US-Präsident Donald Trump hatte sich grundsätzlich ablehnend gegenüber der WTO gezeigt und damit weitere Befürchtungen eines Handelskrieges geschürt. Seit mehr als einem Jahr weigern sich die USA zudem, frei werdende Stellen im Revisionsgremium der Welthandelsorganisation (WTO) neu zu besetzen. Sollte der Stillstand nicht schnellstens behoben werden, würde das Gremium von sieben auf drei Mitglieder schrumpfen und seine Aufgaben nicht mehr vollständig erfüllen können.